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01.04.2015 - Aktuelle Infos zum geplanten Bestellerprinzip


Da es in letzter Zeit durch falsche Anagaben in verschiedenen Medien häufiger zu Missverständnisse gekommen ist möchte ich meine Kunden über den Stand bei der geplanten Gesetzesänderung betreffend der Maklerprovision bei Vermietungen informieren.

Update: Das Bestellerprinzip tritt am 01.06.2015 in Kraft. Bis dahin können Mietinteressenten noch eine Mietimmobilie über mein Büro anmieten. Ab dem 01.06. werden die Aktivitäten in diesem Bereich reduziert - der Gesetzgeber hat die Anforderungen so hoch angesetzt das Immobilienmakler nur noch theoretisch einen Auftrag erteilen können.

- Vermieter / Eigentümer

Derzeit wird die Provision noch von der Mieterseite übernommen. Sollte Ihre Wohnimmobilie bis zum inkraftreten des neuen Gesetzes nicht vermittelt werden können, wird unsere Zusammenarbeit entweder beendet oder auf die neuen Konditionen umgestellt, die ich mit Ihnen dann gemeinsam vereinbaren werde. Tritt das Bestellerprinzip in Kraft stehen verschiedene Provisionsmodelle zur Auswahl. Keinesfalls werde ich Auftraggeber in der Übergangszeit an einen Vertrag bzw. an eine Kostenübernahme binden, wenn dies nicht eindeutig mit dem Vertragspartner vereinbart wurde.



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